Hartz-IV-Urteil - Keine Pflicht zur Billig-Beerdigung
Arbeitslose müssen sich nicht mit einer Standard-Beerdigung zufriedengeben: Die Sozialhilfeträger dürfen die Übernahme von Bestattungskosten für die Angehörigen von Hartz-IV-Empfängern nicht pauschal begrenzen.
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