Fahrradfahrverbot wegen Trunkenheit? Nur bei formaler Richtigkeit
Wer sein Rad und den Alkohol liebt, der schiebt: manchmal! Anders, wenn der Behörde ein Fehler unterläuft. Wegen Formfehlers kann selbst bei 3 Promille ein Fahrverbot rechtswidrig sein. Hier hatte es die Behörde zu eilig mit der Vorlage des medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Fahreignung. Statt mit Frist forderte sie es unverzüglich. Das war etwas zu vage.
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