Ehegattenarbeitsverhältnis: Strenge Kriterien für Versicherungsschutz
Ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ehegatten ist nur versicherungspflichtig, wenn die Beschäftigung auch tatsächlich im vereinbarten Umfang ausgeübt wird. Ist die Ehefrau schon bei Abschluss des Vertrages offensichtlich schwer krank, kann Rechtsmissbrauch gegenüber der Krankenversicherung vorliegen.
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