BVerfG beurteilt Streichung des Sterbegeldes im Öffentlichen Dienst als verfassungsmäßig
Die Abschaffung des Sterbegeldes für Beschäftigte im öffentlichen Dienst verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Der Vertrauensschutz greift nicht. Leistungsfähigkeit der Versorgungseinrichtungen geht vor und 6 Jahre Übergangszeit reichen, um sich auf den Wegfall des Sterbegeldes gefasst zu machen: Das letzte Hemd hat im Öffentlichen Dienst leere Taschen.
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