Bundesgerichtshof urteilt für Vermieter - Nachzahlung trotz verspäteter Abrechnung
Im Einzelfall kann der Vermieter auch nach Ablauf der einjährigen Frist für die Nebenkostenabrechnung noch eine Nachzahlung verlangen. Voraussetzung: Der Mieter hat eingewilligt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. test.de rät: Überlegen Sie gut, bevor Sie Ihrem Vermieter mehr Zeit geben.
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