Bundesfinanzministerium regelt steuerliche Begleitung der Anhebung der Altersgrenzen in der Altersversorgung
Aufgrund der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung von 65 auf 67 Jahren wurde im Rahmen der privaten und betrieblichen Altersversorgung der steuerlich begünstigte frühestmögliche Auszahlungszeitpunkt bei ab dem 01.01.2012 abgeschlossenen Verträgen (Riester / Basisrente / private Rentenversicherung) bzw. Neuzusagen (betriebliche Altersversorgung) vom 60. auf das 62. Lebensjahr der steuerpflichtigen Versicherten Person angehoben.
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