BGH zur Arglistanfechtung von Versicherungsverträgen
Bei Eintritt bedeutender Schadensfälle neigen Versicherungen dazu, ihre Möglichkeiten zur Ablehnung des Versicherungsschutzes sorgfältigst zu prüfen. Besonders beliebt ist die Überprüfung der Angaben des Versicherungsnehmers im Aufnahmeantrag. Hat der Versicherungsnehmer dort unrichtige Angaben gemacht, sind die Aussichten für die Durchsetzung des Versicherungsschutzes oft schlecht.
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