BGH: Leistungsanspruch nach Unfall durch ungeschickte Eigenbewegung
Prallt ein Versicherungsnehmer auf den Boden und verletzt sich durch den Sturz, so stellt dies auch bei ungeschickter Eigenbewegung einen Versicherungsfall dar. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil (BGH, 06.07.2011 - IV ZR 29/09) zur Invaliditätsklage eines Versicherungsnehmers.
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