BGH erhöht Druck auf Alleinerziehende
Alleinerziehende müssen Vollzeit arbeiten, sobald das Kind drei Jahre alt ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Ein Anspruch auf Unterhalt durch den Ex-Partner besteht nur dann, wenn im Einzelfall schlüssig nachgewiesen werden kann, dass eine Vollzeittätigkeit nich möglich ist.
Weiterlesen auf: ARD.de