Bei Kündigung: Alter geht vor Unterhaltspflichten
Bei betriebsbedingten Kündigungen geht bei der Sozialauswahl das Lebensalter vor Unterhaltspflichten. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden (AZ: 4/Sa/1122/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
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