Basisrenten- und Altersvorsorgebeiträge: Frist für elektronische Datenübermittlung (BMF)
Das BMF nimmt in seinem Schreiben an die Verbände der Anbieter von Basisrenten- und Riester-Verträgen zur Frist bei der elektronischen Datenübermittlung der Basisrenten- und Altersvorsorgebeiträge Stellung.
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