Auswärtstätigkeit: Nur ausgezahlte steuerfreie Reisespesen mindern Verpflegungspauschbeträge
Bei beruflicher Auswärtstätigkeit können Sie - abhängig von der Abwesenheitsdauer - Verpflegungspauschbeträge als Werbungskosten geltend machen, soweit sie nicht mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Zu diesen steuerfreien Einnahmen gehören auch steuerfreie Reisekostenvergütungen und Trennungsgelder.
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