Außendienst: Steuerliches Reisekostenrecht wird einfacher
Schluss mit komplizierten Steuer-Überlegungen, mit denen sich Außendienstler mitunter herumplagen müssen: Der Bundesfinanzhof hat das Reisekostenrecht stark vereinfacht. Wichtigste Änderung: Es kann nur noch eine regelmäßige Arbeitsstätte geben.
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