Abzug von Ausbildungskosten rettet Kindergeldanspruch
Kinder dürfen in der Ausbildung 8.004 Euro pro Jahr verdienen, ohne dass den Eltern das Kindergeld gestrichen wird. Von den Einnahmen können in der Regel ausbildungsbedingte Kosten und die Sozialversicherungsbeiträge des Kindes abgezogen werden. Hierauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin hin.
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