Zeitratierliche Berechnung in der bAV verstößt nicht gegen Verbot der Altersdiskriminierung
Das Betriebsrentengesetz steht zurzeit beim Bundesarbeitsgericht (BAG) des Öfteren auf dem Prüfstand, denn einige Regelungen könnten gegen das europäische Anti-Diskriminierungsverbot verstoßen. Am 19. Juli hatte das BAG einen Fall zu entscheiden, bei dem es um die Frage ging, ob die im Betriebsrentengesetz verankerte zeitratierliche Berechnung der Anwartschaft bei Ausscheiden gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt (3 AZR 434/09).
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