Von Rechts wegen: Wenn nach der Kündigung die Rechnung kommt
Wer seinen Liebsten vor die Tür setzt, muss damit rechnen, dass dieser beleidigt Ringe und andere Geschenke zurückverlangt. Ähnliches kann bei einer Trennung vom Arbeitgeber laufen: Auch der möchte dann etwas zurück - Geld. Warum er damit vor Gericht häufig durchkommt, erklärt Arbeitsrechtler Oliver Grimm.
Weiterlesen auf: SPIEGEL ONLINE