Vollkasko und 1,5 Promille im Straßenverkehr: Leistungskürzung auf Null möglich
Die Kaskoversicherung ist bei einem alkoholbedingtem Verkehrsunfall mit 1,5 Promille nicht mehr sehr hilfreich. Wer so grob fahrlässig durch die Gegend fährt, vielleicht auch noch schnell, riskiert die Leistungskürzung auf Null. Sie ist nicht auf Fälle des Vorsatzes beschränkt.
Weiterlesen auf: Haufe