Versorgungsausgleich: Verfahrenswert muss auch ohne Ausgleichsdurchführung festgesetzt werden
Verfahren ist Verfahren, selbst, wenn es ergebnislos bleibt: Auch bei kurzer Ehedauer muss das Familiengericht prüfen und entscheiden, ob vom Versorgungsausgleich abgesehen werden kann. Selbst wenn die Ehepartner keinen Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs gestellt haben, muss ein Verfahrenswert festgesetzt werden.
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