Vermietung: Nachträgliche Schuldzinsen als Werbungskosten?
Nachträgliche Schuldzinsen dürfen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eigentlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das FG Düsseldorf zweifelt an der Rechtmäßigkeit dieser Bestimmung.
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