Verdeckte Gewinnausschüttung: Nichtauszahlung einer vereinbarten Vergütung (FG)
Wird einem beherrschenden GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer das vereinbarte Gehalt nicht bei Fälligkeit ausgezahlt, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor. Dies jedenfalls dann, wenn auch keine zeitnahe Buchung auf einem Verrechnungskonto erfolgt.
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