Urteil zu Tippgebern: Arbeitnehmer dürfen Missstände …

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ARAG B2B - KW 23

Urteil zu Tippgebern: Arbeitnehmer dürfen Missstände öffentlich machen

Rückendeckung für kritische Arbeitnehmer: Wer Missstände im eigenen Unternehmen publik macht, darf nicht deswegen entlassen werden. Dies hat jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall einer Altenpflegerin entschieden, die ihren Arbeitgeber wegen Betrugs angezeigt hatte.

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