Urteil zu Tippgebern: Arbeitnehmer dürfen Missstände öffentlich machen
Rückendeckung für kritische Arbeitnehmer: Wer Missstände im eigenen Unternehmen publik macht, darf nicht deswegen entlassen werden. Dies hat jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall einer Altenpflegerin entschieden, die ihren Arbeitgeber wegen Betrugs angezeigt hatte.
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