Urteil zu Online-Werbung: nicht Wegzuklickendes kann unzumutbare Belästigung sein
Das LG Berlin hat dem Betreiber einer Spiele-Seite verboten, den Spielen Werbebanner vorzuschalten, die sich - ohne dass der Nutzer darauf Einfluss nehmen kann - erst nach 20 Sekunden ausblenden. Auch dürfen sich Spiele und Werbung nicht zu sehr ähneln. Das gilt besonders, wenn sie sich an Kinder und Jugendliche wenden.
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