Urteil: Kündigung nach Kritik an Arbeitgeber unrecht
Die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin aus Berlin wegen Kritik an ihrem Arbeitgeber war nicht rechtens. Deutschland habe damit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Der Pflegerin wurde Schadensersatz zugesprochen.
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