Urteil des Bundesfinanzhofs: Bei Nachzahlungen drohen Rentnern höhere Steuern
Wer einen Nachschlag aus seiner Altervorsorge erhält, muss mindestens die Hälfte der Zusatzbezüge versteuern - sollten die Ansprüche nicht älter sein als 2005. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.
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