Strafzahlungen: Fiskus darf Druckmittel für unkooperative …

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Strafzahlungen: Fiskus darf Druckmittel für unkooperative Firmen nicht erhöhen

Unternehmen können störrisch sein - wenn der Fiskus zum Beispiel den Zugang zu Dokumenten oder zur EDV-Buchhaltung verlangt. Blocken die Betriebe ab, können sie zur Zahlung eines Verzögerungsgeldes gezwungen werden. Ob die Strafe aber auch ein zweites Mal verhängt werden darf, hat der Bundesfinanzhof entschieden.

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