Steuern: Arbeitszimmer sind auch bei Privatnutzung absetzbar
Der Computer darf neben dem Bügelbrett stehen: Auch kombinierte Wohn- und Arbeitszimmer können laut einem Urteil des Finanzgerichts Köln absetzbar sein. Widerspricht das Finanzamt, rät das Gericht zum Einspruch.
Weiterlesen auf: SPIEGEL ONLINE