Reiseveranstalter müssen bei Anzahlungen zwingend einen Sicherungsschein ausstellen
Köln, den 21.07.2011 Reiseveranstalter müssen einem Kunden bei Anzahlungen auf den Gesamtpreis einer Reise zwingend einen Sicherungsschein ausstellen. Unterlässt er dies, handelt er gesetzeswidrig. Diese Rechtsposition bestätigte jetzt das Landgericht Köln ohne mündliche Verhandlung. Gegen einen Reiseveranstalter,...
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