Privat mitversicherte Kinder: Beiträge sind Sonderausgaben
Wenn ein Elternteil gesetzlich, der andere privat krankenversichert ist, dürfen Kinder nicht immer in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Beiträge können aber als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
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