Mietrecht: BGH stärkt Vermieter bei Eigenbedarfskündigung
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtssprechung bei Kündigungen wegen Eigenbedarf bekräftigt: Vermieter müssen bei Kündigungsschreiben lediglich die Person benennen, die in die Wohnung ziehen soll. Weitere Begründungen sind nicht nötig.
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