Krankenversicherung nach Scheidung: Mitversicherung auch ohne Anschlussversicherung kündigen?
Die Krankenversicherung muss akzeptieren, wenn die frühere Ehefrau die Mitversicherung ihres Exmanns kündigt. Das gilt auch, wenn er noch keine Anschlusskrankenversicherung hat. Die gesetzliche Pflicht zum nahtlosen Abschluss einer Krankenversicherung trifft nur den Betroffenen selbst, die Exfrau ist dadurch nicht gebunden.
Weiterlesen auf: Haufe