Krankenversicherung – mehr Schein als Sein
Ein Imbissbesitzer hatte seine Tochter angestellt. Als sie kurz darauf krank wurde und Leistungen beanspruchte, argwöhnte die Krankenkasse, dass es sich nur um ein Scheinarbeitsverhältnis handelte. Wie das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschied. mehr...
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