Haftung: Steuerberater muss die Rechtsentwicklung im Blick behalten
Sichert ein Steuerberater seinem Mandanten zu, dass er die Entwicklung eines bestimmten Rechtsgebiets verfolgt, muss er gegebenenfalls auch ohne Weisung seines Mandanten selbstständig Einspruch einlegen. Hier hatte der Steuerberater die Umsatzsteuerbefreiung für Familienhelfer "verpennt".
Weiterlesen auf: Haufe