Haftung: Familiäre Gefälligkeit ist nicht gesetzlich unfallversichert
Wer seinen Eltern bei Eigenbauarbeiten hilft und sich dabei verletzt, ist nicht gesetzlich unfallversichert. Denn in Eltern-Kind-Beziehungen sind Gefälligkeitsleistung üblich und selbstverständlich. Es liegt somit keine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit vor.
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