Haftung beim Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen (OLG)
Das OLG Köln hat die Haftungsrisiken eines Erwerbers von GmbH-Geschäftsanteilen für vom Verkäufer nicht erfüllte Einlageverpflichtungen erhöht. Denn der Erwerber haftet auch für Ansprüche der Gesellschaft wegen verbotener Einlagenrückgewähr.
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