Gutscheine: Urteile sind veröffentlicht und allgemein anwendbar
Die Finanzverwaltung wendet die steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung mit Gewährung der 44-EUR-Freigrenze allgemein an. Sie will aber im Gegenzug für viele Gutscheine keinen 4-prozentigen Bewertungsabschlag mehr gewähren.
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