Grobe Fahrlässigkeit bei Hausbrand durch überhitztes Fett?
Kommt es infolge von zu heißem Fett beim Kochen zu Brandschäden, ist dies zwar ein objektiv grober Pflichtverstoß, muss aber nicht zwangsläufig als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, urteilten die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH, 10.05.2011 - VI ZR 196/10).
Weiterlesen auf: maklercockpit.de