GEZ-Gebühren: Keine doppelte Zahlungspflicht für internetfähigen PC + Radio in einem Haus
Nach Ansicht des Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist ein internetfähige PC auf Grund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich gebührenpflichtig, unabhängig vom tatsächlichen Rundfunkempfang. Anders sieht es bei einem Zweitgerät aus.
Weiterlesen auf: Haufe