GEZ-Gebühren: Keine doppelte Zahlungspflicht
Nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein internetfähiger PC auf Grund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich gebührenpflichtig, unabhängig vom tatsächlichen Rundfunkempfang. Anders sieht es bei einem Zweitgerät aus.
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