Gerichtshof für Menschenrechte: Chefs dürfen kritische Mitarbeiter nicht kündigen
Mitarbeiter, die öffentlich auf Missstände in ihrem Unternehmen hinweisen, sind durch die Meinungsfreiheit geschützt. Arbeitgeber, die „Whistleblower“ kündigen, verstoßen gegen die Menschenrechte.
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