Fünftelregelung: Kleine Zusatzleistungen im Vorjahr sind bei Abfindungen unschädlich
Kleine Zusatzleistungen sind nach dem neuesten Urteil des Bundesfinanzhofs für die ermäßigte Besteuerung von Abfindungen unschädlich, wenn es durch die Entschädigung noch zu einer Ausnahmesituation in der Steuerbelastung kommt.
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