Einkauf in der Pause ist unfallversichert - mit Einschränkungen!
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt auch in Arbeitspausen. Ereignet sich ein Unfall auf direktem Weg zum Einkauf des Pausenvespers, gilt dieser auch als Arbeitsunfall. Ein Spaziergang in der Pause wird jedoch ganz anders bewertet.
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