BGH: in Kraft getretenes Rauchverbot ist kein Mangel des Pachobjekts
Räume, die zum Betrieb einer Gaststätte verpachtet sind, werden nicht dadurch mangelhaft, dass ein gesetzliches Rauchverbot für Gaststätten eingeführt wird. Diese Entwicklung geht zu Lasten des Pächters, denn sie fallen in seine Risikosphäre.
Weiterlesen auf: Haufe