BGH erleichtert Zwangsvollstreckung gegen Kreditnehmer
Wenn sich ein Kreditnehmer der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat, kann eine Bank, die den Kredit aufgekauft hat, die Grundschuld des Schuldners verwerten. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn eine sog. Sicherungsvereinbarung geschlossen wurde.
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