bAV: Auch im zweiten Arbeitsverhältnis möglich

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bAV: Auch im zweiten Arbeitsverhältnis möglich

Wenn ein Ehepartner im Rahmen eines zweiten Arbeitsverhältnisses im Familienunternehmen mitarbeitet, kann er auch eine zweite betriebliche Altersversorgung (bAV) abschließen. Eine Direktversicherung ist hier jedoch nicht möglich.

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