Währungsumrechnung: Was sich durch BilMoG geändert hat
Die gängige Praxis bei der Währungsumrechnung ist mit der Einführung des § 256a HGB im Handelsrecht verankert worden. Aus der Gesetzesbegründung zum BilMoG ergibt sich eine umfassende Anweisung zur Umrechnung von Fremdwährungssachverhalten im handelsrechtlichen Jahresabschluss.
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