Vorsteuerberichtigungsanspruch im Insolvenzverfahren (BFH)
Verwendet der Insolvenzverwalter ein Wirtschaftsgut abweichend von den für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnissen, gehört ein Vorsteuerberichtigungsanspruch des FA zu den Masseverbindlichkeiten und kann durch Steuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.
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