Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen als Steuersparmodell
Beiträge für die Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung (Basisabsicherung) sind nach dem Abflussprinzip im Jahr der Zahlung unbegrenzt in voller Höhe als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Dabei spielt es keine Rolle, für welches Jahr die Beiträge gezahlt werden.
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