Urteil zu Alkohol am Steuer nach neuem VVG
Ein Autofahrer hatte betrunken einen Unfall verursacht. Der Vollkaskoversicherer verweigerte die Leistung, der Kunde berief sich dagegen auf die neuen VVG-Regeln und war nur mit einer Kürzung einverstanden. Wie das Landgericht Oldenburg entschieden hat. mehr...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal.de