Unfall mit „Strandsegelwagen“: wer haftet wie?
Soweit bei einer Vorbereitungsfahrt für eine Strandsegelregatta ein unbeteiligter Strandnutzer/Urlauber durch ein vorbeifahrenden Strandsegler verletzt wird, besteht eine Haftung des Strandseglers neben dem die Regatta ausrichtenden Verein.
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