Strafbefreiende Selbstanzeige – Neue Regeln bei Außenprüfung
Nach bisheriger Gesetzeslage durften Unternehmer bei Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung bis zum Erscheinen des Prüfers am Prüfungsort noch eine strafbefreiende Selbstanzeige beim Finanzamt stellen. Doch das ändert sich nun.
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